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Der Säbel der Wachtmeister zu Fuß bei der Schutzmannschaft Berlin Seit dem 14. Juni 1905 war den Schutzmännern mit einer zehnjährigen vorwurfsfreien Dienstzeit in der Schutzmannschaft gestattet, den Wachtmeistersäbel mit goldenem Portepee zu führen. Dieser Erlaß wurde am 1. August 1906 dahin gehend erweitert, daß diese Waffen auf Staatskosten geliefert wurden und Staatseigentum blieben. Beim Ausscheiden aus dem Dienst mußten diese von den betreffenden
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Document Date: 2011-04-19 17:49:29


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